Mein Kind ist krank! - Was muss ich beachten?
Zunächst wünschen wir Ihrem Kind gute Besserung!
Was erwarten wir von Ihnen?
Bitte
melden
Sie
ihr
Kind
am
ersten
Fehltag
vor
Schulbeginn
ab.
Dies
kann
entweder
übder
eine
Mitschülerin
oder
Mitschüler oder per Anruf auf den Anrufbeantworter erfolgen:
Telefon: 06171/698760
Der
Anrufbeantworter
ist
auch
abends
und
nachts
aufnahmebereit.
Nennen
Sie
uns
bitte
Namen
des
Kindes
,
die
Klasse
und
die
Klassenlehrkraft
sowie
den
Grund
des
Fernbleibens
(krank,
Arztbesuch,
...)
und
die
Dauer
.
Wir
brauchen
diese
Mitteilung
so
früh,
damit
die
Lehrkräfte
vor
Unterrichtsbeginn
noch
informiert
werden
können,
welche
Kinder
entschuldigt
sind.
Bitte
schicken
Sie
uns
keine
E-Mail!
Dies
ist
für
uns
nicht
hilfreich,
weil
sie
so
früh
oft noch nicht gelesen werden kann.
Bitte
beachten
Sie,
dass
der
Anruf
in
der
Schule
nur
eine
Abmeldung
Ihres
Kindes
ist.
Wenn
Ihr
Kind
den
Schulbesuch
wieder
aufnimmt,
muss
der
Klassenlehrer
eine
schriftliche
Entschuldigung
mit
Angabe
der
Fehlzeiten
und
des
Fehlgrundes
vorgelegt
werden.
Ab
dem
3.Fehltag
muss
in
Ausnahmen
ein
ärztliches
Attest
vorgelegt werden.
Fehltage unmittelbar vor bzw. nach Ferien
Wenn
Ihr
Kind
am
letzten
bzw.
ersten
Schultag
vor
bzw.
nach
den
Ferien
fehlt,
muss
ein
wichtiger
Grund
vorliegen
und schriftlich bescheinigt werden (z.B. ein Arztattest).
Sportunterricht:
Wenn
Ihr
Kind
nach
einer
Erkrankung
noch
nicht
am
Sportunterricht
teilnehmen
soll,
teilen
Sie
uns
auch
dies
bitte
schriftlich
mit!
Bitte denken Sie auch daran Ihr Kind im Betreuungszentrum (06171/6947763) krank zu melden!
Sie
als
Eltern
wollen
sicher
sein,
dass
ihr
Kind
sicher
in
der
Schule
ankommt.
Dies
gelingt
uns
nur,
wenn
Sie
uns
telefonisch
mitteilen,
dass
Ihr
Kind
erkrankt
ist
oder
wieder
am
Unterricht
teilnehmen
kann.
Bitte
denken
Sie
daran,
rufen Sie vor Unterrichtsbeginn an, es dient der Sicherheit Ihres Kindes!
•
Als
Schule
müssen
wir
wissen
,
ob
es
sich
bei
einem
fehlenden
Schüler
um
einen
erkrankten
Schüler
handelt.
Es
könnte
sich
auch
um
einen
"schwänzenden",
oder
schlimmer
noch
um
einen
Schüler
handeln,
dem
auf
dem
Schulweg etwas zugestoßen ist.
•
Nach
einem
Schülerunfall
ist
es
von
großer
Wichtigkeit,
dass
die
Eltern
des
Kindes
erreichbar
sind,
vor
allem,
wenn
eine
schnelle
ärztliche
Versorgung
vonnöten
ist.
Damit
sich
die
Schule
im
Notfall
an
Sie
wenden
kann,
füllen Sie bitte den Notfallzettel
aus, den Sie vom Klassenlehrer Ihres Kindes erhalten.
Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Kontaktdaten während der Grundschulzeit sofort mit, damit Sie im
Notfall immer erreichbar sind!