Grundschule Weißkirchen

Herzlich Willkommen

Klassenelternbeirat 

Die Klassenelternschaft wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von 2 Jahren den Klassenelternbeirat und eine Stellvertretung. Wahlberechtigt und wählbar sind die Erziehungsberechtigten, deren Kind die Grundschule Weißkirchen besucht.

Der Klassenelternbeirat wahrt die Interessen der Erziehungsberechtigten und Schüler einer Klasse und steht -bei Bedarf- als Vermittler zwischen den Eltern und der Schule zur Verfügung. Außerdem fungiert er auch als Ansprechpartner für alle Seiten, wenn es um alltägliche Belange, wie z.B. der Organisation von Ausflügen, Festen, Projekten, Klassenfeiern, die Verwaltung der Klassenkasse, das Erstellen der Adressliste u.ä. geht. 

Die Klassenelternschaft wird vom Klassenelternbeirat nach Bedarf, mindestens jedoch einmal in jedem Schulhalbjahr zu einem Elternabend einberufen.


Schulelternbeirat (SEB)

Die Elternbeiräte aller Klassen bilden den Schulelternbeirat. Aus diesem Kreis werden für zwei Jahre die oder der Vorsitzende sowie eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt. Die Wahl weiterer Vorstandsmitglieder ist möglich. 

Der SEB vertritt die Angelegenheiten aller Erziehungsberechtigten und Schüler einer Schule. Zu den wesentlichen Aufgaben des Schulelternbeirats gehören:

  • Informations- und Beratungsaufgaben gegenüber den Eltern
  • Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule
  • Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Schülern und Eltern

Er hat außerdem Zustimmungs-, Anhörungs-, Mitbestimmungs- und Vorschlagsrechte in organisatorischen und pädagogischen Fragen, die das allgemeine Schulleben betreffen.Das Recht auf Information erstreckt sich auf alle wesentlichen Angelegenheiten des Schulbetriebes, über das er von der Schulleitung informiert werden muss. 

Der SEB wählt außerdem die Vertreter der Elternschaft in der Schulkonferenz und stellt die Delegierten für die Wahl des Kreis- und Stadtelternbeirats sowie für den Landeselternbeirat.


Vertretung ausländischer Eltern

An der Grundschule Weißkirchen gibt es eine Vertretung ausländischer Eltern. Gemäß § 109 des Hessischen Schulgesetzes besteht das Recht, dass ausländische Eltern aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren je eine Elternvertreterin oder einen Elternvertreter und je eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter wählen.

Diese Elternvertreterinnen und Elternvertreter gehören dem SEB mit beratender Stimme an und stehen gerne bei Fragen zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an unser Schulsekretariat. Sie erhalten dort die Kontakte.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist ein Mitwirkungs- und Beschlussorgan, in dem die Schulleitung und Vertreter aus der Eltern- und Lehrerschaft zusammen arbeiten. 

Die Schulkonferenz ist an hessischen Schulen das höchste Gremium, dessen Entscheidungsbefugnisse im Hessischen Schulgesetz geregelt sind. Darunter fallen u.a.

  • der schuleigene Haushalt,
  • das Schulprogramm,
  • die Schulordnung, 
  • Einrichtung und Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
  • Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
  • die Mitarbeit der Eltern im Unterricht und bei sonstigen Veranstaltungen und 
  • wie die Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag gemäß des Schulgesetzes in eigener Verantwortung umsetzt.

An einer Grundschule hat dieses Forum elf Mitglieder. Es besteht aus einer Elternbank (5 Mitglieder), einer Lehrerbank (5 Mitglieder) und der Schulleitung. Die Gruppen der Eltern und Lehrer stellen außerdem jeweils Ersatzmitglieder (Vertreter), damit die Schulkonferenz immer mit elf Mitgliedern stattfinden kann. 

Die Amtszeit der Mitglieder der Schulkonferenz beträgt zwei Jahre.  Alle Erziehungsberechtigte, deren Kinder die Grundschule Weißkirchen besuchen, können für die Wahlen an unserer Schule kandidieren. Elternbeiräte sind aufgrund ihres Amtes zur Wahl zugelassen; Alle anderen interessierten Eltern, die in diesem Gremium mitarbeiten möchten, können sich auf Anfrage zu den Wahlzeiten eine sogenannte Wählbarkeitsbescheinigung in unserem Sekretariat ausstellen lassen.